Datum: 03.12.21

Wie sinnvoll ist die private Vorsorge durch eine Pflegezusatzversicherung?

Sowohl für Angehörige, als auch für die Pflegebedürftigen ist eine Pflegebedürftigkeit nicht leicht. Umgestellter Alltag, neue Routinen, Hilfe von außerhalb und zusätzliche, finanzielle Belastung. Um die Kosten für außerklinische Intensivpflege oder ambulante Kranken- und Altenpflege abzudecken, reichen die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und das Alterseinkommen nur selten aus. Eine Pflegezusatzversicherung kann hier eine große Hilfe ein.

Die Versorgungslücke in der Pflege schließen

Pflege, ob sie ambulant oder in einem Pflegeheim geleistet wird, kostet selbstverständlich Geld. Durch eine stetige Betreuung bei der Intensivpflege, ein dauerhafter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung oder die regelmäßige Hilfe durch die persönliche Assistenz fallen hohe Kosten an.

Die Kosten hängen dabei vom Umfang der Pflegebedürftigkeit und von der gewählten Form der Betreuung ab. So können sich die Kosten in einer Pflegeeinrichtung bei Pflegegrad 5 schnell auf mehr als 3500 € belaufen. Während die Pflegeversicherung rund 2000 € übernimmt, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden.

Der Eigenanteil kann durch Rentenzahlungen, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen oder Gespartes gedeckt werden. Lässt sich die verbleibende Differenz nicht aus der eigenen Tasche tragen, greift die gesetzliche Unterhaltspflicht, sofern eine entsprechende Leistungsfähigkeit vorausgesetzt werden kann.

Private Pflegeversicherung als Deckung

Als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlt die private Pflegeversicherung, wenn ein Pflegefall eintritt und hilft, die entstehenden zusätzlichen Kosten abzudecken. Dabei können Patienten/Patientinnen und Angehörige aus verschiedenen Arten der Zusatzversicherung mit unterschiedlichen Leistungen wählen:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Die am häufigsten gewählte Form der Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Hierbei wird ein im Vorfeld definiertes Pflegegeld ausgezahlt, wobei die Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängen. Ob die Leistungen für die Unterstützung durch Angehörige oder für ambulante Pflegeleistungen eingesetzt werden, ist den Pflegebedürftigen selbst überlassen.

Bei der Pflegekostenversicherung werden die Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt werden, übernommen. Entweder wird ein vorher vereinbarter Prozentsatz gezahlt oder die Kosten werden unter Berücksichtigung eines zum Vertragsschluss festgelegten jährlichen Höchstbetrag in voller Höhe übernommen. Pflegeleistungen von Angehörigen werden nicht abgedeckt.

Die Pflegerentenversicherung zahlt bei Eintreten des Pflegefalls eine lebenslange, monatliche Pflegerente, die vom Grad der Pflegebedürftigkeit und vom erwirtschafteten Gewinn durch Einzahlungen abhängt. Einen garantierten Mindestbetrag erhalten alle Versicherten. Die Leistungen der Pflegerentenversicherung können ebenfalls für die Pflege durch Angehörige verwendet werden.

Ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Nicht jede Art der Pflegezusatzversicherung ist für jeden Pflegebedürftigen gleich geeignet, allerdings sollten Sie sich der finanziellen Lage durch einen eintretenden Pflegefall bewusst sein und dementsprechend reagieren.